Satzung des OV Elm-Asse-Fallstein

Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 17. Juni 2009 in Schöppenstedt

Download (PDF)
 

Satzung

des gemeinsamen Ortsverbandes von Bündnis90/ Die Grünen in den Samtgemeinden Asse, Oderwald, Schladen und Schöppenstedt
 

§1 Der Ortsverband trägt den Namen Bündnis90/DieGrünen Elm-Asse-Fallstein und ist im Bereich der Samtgemeinden Asse, Oderwald, Schladen und Schöppenstedt tätig.

§2 Zum Ortsverband gehören alle Grünen Mitglieder in den genannten Samtgemeinden. Die Mitarbeit von Nicht-Mitgliedern wird ausdrücklich begrüßt.

§3 Eine Mitgliederversammlung findet mindestens zweimal jährlich statt. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn dazu ordnungsgemäß eingeladen wurde.

§4 Der Vorstand besteht aus mindestens drei gleichberechtigten Mitgliedern, einschließlich der Kassiererin/ des Kassierers. Sie bilden den Vorstand nach § 26 BGB und sind nur jeweils zu zweit vertretungsberechtigt, soweit Rechtsgeschäfte getätigt oder Dauerschuldverhältnisse begründet werden, die 500 EUR pro Jahr übersteigen. Die Vorstandsmitglieder werden einzeln mit einfacher Stimmenmehrheit von der Ortsverbandsversammlung gewählt. Der/die Kassierer/in wird direkt in diese Funktion gewählt. Der Vorstand bestimmt aus seiner Mitte eine Sprecherin oder einen Sprecher.

§5 Änderungen der Satzung erfolgen durch die Mitgliederversammlung, wobei eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich ist Soweit diese Satzung keine Bestimmungen enthält, ist die Satzung des Kreisverbandes Wolfenbüttel und des Landesverbandes Niedersachsen sinngemäß anzuwenden.

Diese Satzung tritt am Tage der beschließenden Ortsverbandsversammlung in Kraft.

GRUENE.DE News

Neues